
Herzlich Willkommen auf der Internetpräsenz der Rechtsanwaltskanzlei Steineck. Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, sich über meine Kanzlei, deren Leistungsspektrum sowie die Kosten meiner Inanspruchnahme zu informieren.
Naturgemäß kann ein einzelner Rechtsanwalt heute nicht mehr in allen Rechtsgebieten umfassend und kompetent beraten. Das deutsche und das damit verflochtene europäische Rechtssystem sowie der Umfang der jeweiligen Rechtsprechung sind zu komplex, um auf sämtlichen Rechtsgebieten eine hohe Beratungsqualität zu garantieren. Deshalb konzentriert sich meine anwaltliche Tätigkeit auf folgende Bereiche:
Rechtsgebiete
Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Strafrecht. Hier biete ich Ihnen kompetente und hochqualifizierte Strafverteidigung auf nahezu allen Gebieten. Auf den übrigen Rechtsgebieten (z.B. Steuerstrafrecht) empfehle ich Ihnen erfahrene und spezialisierte Kollegen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen als Opfer einer Straftat engagiert zur Seite. Ich bin bundesweit für Sie tätig.
Seit Beginn meiner Selbständigkeit bin ich auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig. Hier sind insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitslose, (ehemals) Selbständige sowie Unternehmer meine Zielgruppe. Vorrangiges Ziel ist die Beseitigung der Schuldenproblematik durch Abschluss einer Schuldenregulierungsvereinbarung, die die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse meiner Mandantschaft angemessen berücksichtigt. Erst wenn dies nicht möglich oder vom Mandanten nicht gewünscht ist, stelle ich einen Insolvenzantrag.
Auf dem Gebiet des Sozialrechts bearbeite ich überwiegend Fälle des Arbeitslosengeldes und Arbeitslosengeldes II (auch Hartz IV genannt). Anlass für Streitigkeiten ist insbesondere die Verhängung von Sperrzeiten und Sanktionen, die Übernahme der (angemessenen) Kosten der Unterkunft, die Rückforderung von Zahlungen sowie die Berechnung von Leistungen für sog. Aufstocker.
Aufgrund meiner Spezialisierung im Bereich des Straf– und Insolvenzrechts bearbeite ich im Zivilrecht in der Regel nur Fälle des allgemeinen Zivilrechts. Hierzu zählen insbesondere Inkassomandate und Schadensersatz– sowie Gewährleistungsfälle. Sollten Sie einen Fall haben, der nicht in meinen Tätigkeitsbereich fällt, empfehle ich Ihnen gerne einen kompetenten Kollegen bzw. eine Kollegin.
Diese Spezialisierung, regelmäßige Fortbildungen und meine über zehnjährige Berufserfahrung gewährleisten die optimale Bearbeitung Ihres Mandats. Zu meinen Mandanten gehören Privatpersonen, Freiberufler, Einzelunternehmer, Existenzgründer sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und erarbeite mit Ihnen gemeinsam den für Sie wirtschaftlich, juristisch und persönlich sinnvollsten Weg und zeige Ihnen eine konkrete Lösungsmöglichkeit auf. Selbstverständlich kläre ich Sie im ersten Gespräch über die zu erwartenden Kosten auf. Sollten Sie eine rechtliche Beratung auf einem anderen Rechtsgebiet als den angegebenen benötigen, werde ich Ihnen gerne einen dafür spezialisierten Kollegen empfehlen.

